Grundsätze der Zusammenarbeit

Die Kanzlei bietet flexible Bedingungen einer Zusammenarbeit mit dem Mandanten, je nach Bedürfnissen und Erwartungen, wie auch entsprechend dem Charakter der Angelegenheit.

Grundsätzlich setzt die Kanzlei folgende Varianten für die finanziellen Abrechnungen mit den Mandanten ein:

  • Vergütung als beständige monatliche Pauschale, als Quotient der vorab angenommenen Stundenzahl, die für den Mandanten durchgearbeitet wurde und eines gemeinsam festgelegten Stundensatzes. Je nach Erwartungen des Mandanten, sowie des Umfangs der geführten Angelegenheiten wird in Folge die Höhe der Pauschale individuell bestimmt
  • Anlehnung der Vergütung an den gemeinsam bestimmten Stundensatz, differenziert je nachdem, wer aus der Kanzlei den Auftrag realisiert, ob das ein Rechtsberater, ein Referendar oder ein Jurist ist. In einer solchen Situation bereitet die Kanzlei monatliche Aufstellung der ausgeführten Tätigkeiten für den gegebenen Monat vor, sendet einen Bericht an den Mandanten zwecks seiner Akzeptanz
  • die Vergütung wird jedes Mal bestimmt für den erteilten Auftrag
  • die Vergütung, betreffend die Prozess- und Vollstreckungsangelegenheiten wird individuell bestimmt in Anlehnung an die allgemeinen juristischen Grundsätze, betreffend die Vergütung der Rechtsberater, was in entsprechenden Vorschriften reguliert wurde. Die Vergütung ist abhängig vom Wert des Rechtsstreits und der Kompliziertheit der Angelegenheit.

Selbstverständlich gibt es Möglichkeit einer Modifizierung der o.g. Vorschläge, aber es ist abhängig von den individuellen Bedürfnissen des Mandanten.

Jeden Mandanten betreuen gewöhnlich mindestens zwei Juristen, immer ist einer von ihnen ein Rechtsberater, sowie Referendar, oder ein erfahrener Jurist. Dieses System erlaubt den Mandanten auf eine beständige Art zu bedienen und auf jeden Mandantenwunsch einzugehen, was eine volle und professionelle Bedienung von den Juristen garantiert, die sich in dem Rechtsbereich spezialisieren, welcher im gegebenen Moment den Mandanten interessiert.

Wir bilden ein Juristenteam, welches sich durch die Kenntnisse der verschiedenen Rechtsbereiche auszeichnet, und im Notfall werden interdisziplinäre Gruppen einberufen, die Spezialisten und Experten aus verschiedenen Gebieten umfassen, darunter: Steuerberater, Notare, Patentanwälte, Gutachter und Sachverständige, sowie vereidigte Übersetzer und Dolmetscher.

Wir pflegen auch Kontakte mit ausländischen juristischen Kanzleien.